Rechtsprechung
   BayObLG, 29.08.2019 - 201 ObOWi 1465/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39054
BayObLG, 29.08.2019 - 201 ObOWi 1465/19 (https://dejure.org/2019,39054)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.2019 - 201 ObOWi 1465/19 (https://dejure.org/2019,39054)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 2019 - 201 ObOWi 1465/19 (https://dejure.org/2019,39054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Verloren gegangenes Sitzungsprotokoll, Wiederherstellung, Zulässigkeit, Verfahren

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    OWiG § 71 Abs. 1, § 79 Abs. 3 S. 1, § 80 Abs. 3 S. 1, § 80a Abs. 1; StPO § 273 Abs. 4, § 343 Abs. 2, § 347
    Wiederherstellung eines verloren gegangenen Sitzungsprotokolls

  • rewis.io

    Wiederherstellung eines verloren gegangenen Sitzungsprotokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Wenn die "Akte in Verlust geraten ist”: Wiederherstellung des Sitzungsprotokolls

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 25.04.1990 - 4 Ws 84/90
    Auszug aus BayObLG, 29.08.2019 - 201 ObOWi 1465/19
    Der Vorsitzende muss daher Nachforschungen anstellen, und gegebenenfalls auch Beweise erheben, sofern dies notwendig ist, um seine eigene Erinnerung oder die des Protokollführers aufzufrischen (Anschluss an KG, Beschluss vom 25.04.1990 - 4 Ws 84/90 = NStZ 1990, 405 = NStE Nr. 4 zu § 271 StPO).

    Wenn es notwendig ist, um die eigene Erinnerung oder die des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufzufrischen, sind auch Nachforschungen anzustellen (KG, Beschluss vom 25.04.1990 - 4 Ws 84/90 = NStZ 1990, 405 = NStE Nr. 4 zu § 271 StPO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht