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BayObLG, 29.08.2019 - 201 ObOWi 1465/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Verloren gegangenes Sitzungsprotokoll, Wiederherstellung, Zulässigkeit, Verfahren
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
OWiG § 71 Abs. 1, § 79 Abs. 3 S. 1, § 80 Abs. 3 S. 1, § 80a Abs. 1; StPO § 273 Abs. 4, § 343 Abs. 2, § 347
Wiederherstellung eines verloren gegangenen Sitzungsprotokolls - rewis.io
Wiederherstellung eines verloren gegangenen Sitzungsprotokolls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Wenn die "Akte in Verlust geraten ist”: Wiederherstellung des Sitzungsprotokolls
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 25.04.1990 - 4 Ws 84/90
Auszug aus BayObLG, 29.08.2019 - 201 ObOWi 1465/19
Der Vorsitzende muss daher Nachforschungen anstellen, und gegebenenfalls auch Beweise erheben, sofern dies notwendig ist, um seine eigene Erinnerung oder die des Protokollführers aufzufrischen (Anschluss an KG, Beschluss vom 25.04.1990 - 4 Ws 84/90 = NStZ 1990, 405 = NStE Nr. 4 zu § 271 StPO).Wenn es notwendig ist, um die eigene Erinnerung oder die des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufzufrischen, sind auch Nachforschungen anzustellen (KG, Beschluss vom 25.04.1990 - 4 Ws 84/90 = NStZ 1990, 405 = NStE Nr. 4 zu § 271 StPO).